Geld falsch überwiesen, und nun?
Veröffentlicht von admin
Beim Überweisen von Geldbeträgen unterlaufen einem schnell einmal kleine Fehler. So genügt beispielsweise ein kleiner Zahlendreher in der Kontonummer des Empfängers und schon landet der Geldbetrag auf einem falschen Konto. Derartige Flüchtigkeitsfehler sind ärgerlich, waren jedoch bisher mit wenig Aufwand verbunden, da der entsprechende Geldbetrag in der Regel zurück gebucht wurde.
Bei den meisten deutschen Banken und Kreditinstituten gelten seit dem 31. Oktober neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Banken haben ihre AGB an die neue EU-weite Richtlinie zum Zahlungsverkehr angepasst, die zeitgleich in Kraft getreten ist. Banken und Geldinstitute gleichen seither die Namen und Kontonummern der Empfänger von Überweisungsaufträgen nicht mehr miteinander ab. Stattdessen buchen sie das Geld direkt auf das Konto, welches der angegebenen Kontonummer zugeordnet werden kann. Somit können Fehlüberweisungen von den Geldinstituten nicht mehr erkannt und storniert werden.
Das Geld ist jedoch auch seit diesen Änderungen nicht hoffnungslos verloren. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Zeitpunkt, an dem der Fehler vom Überweisenden bemerkt wird. Je früher der Fehler auffällt, desto besser stehen die Chancen, das Geld zurück zu bekommen. Wird ein Fehler noch am selben Tag bemerkt und der eigenen Bank unmittelbar gemeldet, dann befindet sich der Überweisungsauftrag mit etwas Glück noch im System des Geldinstituts und wurde noch nicht ausgeführt. In diesem Fall kann er storniert werden und der Kunde erhält den entsprechenden Geldbetrag zurück.
Wurde der Auftrag bereits ausgeführt., dann sollte versucht werden, den Kontoinhaber ausfindig zu machen, der versehentlich den Geldbetrag erhalten hat. Kann er ermittelt werden, dann ist er gesetzlich zur Rückgabe des Geldbetrages verpflichtet.
Schützen kann sich, wer vor den Versenden einer Überweisung sorgfältig alle Angaben zum Empfänger überprüft.
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