Die Netbank punktet mit unschlagbarem Girokonto
Veröffentlicht von admin
Immer wieder hört man von kostenlosen Girokonten, die an keine Bedingungen geknüpft sind und somit von jedem genutzt werden können, skeptisch bleiben die meisten aber trotzdem, vor allem wenn das kostenlose Girokonto von einer Direktbank angeboten und ausschließlich online geführt wird. Diese Skepsis ist aber völlig unberechtigt, denn der Service bei vielen Filialbanken lässt oft zu wünschen übrig, so dass man gleich darauf verzichten kann und sich ein günstiges Angebot sichern sollte.
Ein solches Angebot gibt es beispielsweise bei der Netbank. Diese bietet mit dem Giroloyal ein attraktives Girokonto mit integriertem Tagesgeldkonto. Das Girokonto benötigt keinen monatlichen Geldeingang und auch kein Mindestguthaben und ist trotzdem kostenlos. Auf dem deutschen Markt gehört es zu den günstigsten und wenn es doch als Gehaltskonto genutzt wird, wird das Kontoguthaben mit 2,25 Prozent im Jahr verzinst. Geführt wird das Konto, wie bei Direktbanken heutzutage üblich, ausschließlich Online, was aber zum Vorteil hat, dass man ganz bequem zu jeder Uhrzeit das Konto verwalten kann. Um Geld abheben zu können bekommt man eine EC/Maestro-Karte und mit dieser kann dann im ganzen Bundesgebiet an 2500 Geldautomaten des Cash-Pool-Bankenverbundes Geld abgehoben werden, ohne dass irgendwelche Gebühren anfallen. Auch eine Mastercard bekommt man als Nutzer des Giroloyal zur Verfügung gestellt. Mit dieser können jeden Monat fünf Barverfügungen auf der ganzen Welt an den Geldautomaten mit Mastercard-Logo, von denen es eine Million Stück gibt, gemacht werden, ohne dass man dafür eine Gebühr zahlen muss.
Das integrierte Tagesgeldkonto ist mit 1,5 Prozent im Jahr verzinst. Praktisch ist, dass das Guthaben zwischen den beiden Konten ganz unkompliziert transferiert werden kann.
Den letzten Pluspunkt bekommt die Netbank, denn bei ihrem Girokonto gilt die No-Risk-Garantie, die dafür sorgt, dass der Kunde, bei einem Kontomissbrauch sich nicht darum kümmern muss ein Fehlverhalten der Bank zu beweisen, sondern die Bank muss versuchen ein Fehlverhalten des Kunden zu beweisen, wenn dies nicht gelingt muss die Bank für den entstandenen Schaden aufkommen.
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